Suchtprävention im Betrieb - Beratung, Schulung, nachhaltige Konzepte
Sucht ist keine Privatsache. Der Konsum von Suchtmitteln, egal ob Alkohol oder illegale Substanzen, hat massive Auswirkungen auf die Arbeitsleistung, die Sicherheit und das Arbeitsklima in Ihrem Unternehmen. Zudem ist der Arbeitsplatz ein wichtiger Motivator für Menschen mit einem problematischen Konsumverhalten. Daher lohnt sich betriebliche Suchtprävention immer.
Unsere Mitarbeiter_innen sind nicht nur routinierte Trainerinnen und Trainer, sondern haben auch Erfahrung in der Beratung von Menschen mit einer Suchterkrankung. Wir verknüpfen fachliches Know-How mit praktischem Wissen aus unserem Alltag in der Suchtberatung.
Wir unterstützen Sie mit Weiterbildungen für Ihre Führungskräfte, Ihre Mitarbeiter_innen und Ihre Lehrlinge sowie individueller Beratung. Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam eine Interventionskette, die auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist und bieten diskrete, individuelle und kompetente Beratung an.
Sucht ist Führungsaufgabe. Im Seminar für Führungskräfte bieten wir Basisinformationen zum Thema Sucht und Sucht im Betrieb, zu Behandlungsmöglichkeiten und -verläufen, zu gesetzlichen Rahmenbedingungen, den Auswirkungen von Co-Verhalten am Arbeitsplatz sowie zu Möglichkeiten der betrieblichen Suchtprävention.
Ziel ist es, ein gemeinsames Verständnis von Sucht zu erlangen und so die eigenen Handlungsmöglichkeiten, aber auch deren Grenzen kennen zu lernen. Das Seminar ist eine sinnvolle Basis für weitere Maßnahmen zu diesem Thema, wie der Erstellung und Implementierung einer Interventionskette.
Suchtprävention beginnt bei der Information und beim Bewusstmachen von problematischem Konsum / problematischem Verhalten. In unseren Workshops für Mitarbeiter_innen bieten wir umfassende Informationen zu den Themen Sucht und Suchtprävention, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf dem Thema "Sucht und Arbeit" bzw. "Sucht am Arbeitsplatz" liegt.
Ziel des Workshops ist es, das Bewusstsein von Mitarbeiter_innen für das Thema zu schärfen und so einem problematischen Konsum vorzubeugen. Gleichzeitig sollen innerbetriebliche und externe Unterstützungsmöglichkeiten bekannt gemacht werden.
Ausgewählte Seminare werden von der Wirtschaftskammer Wien gefördert.
Fällt nur auf, wer abfällt? Jugendliche sind in Bezug auf eine Suchtgefährdung eine besonders vulnerable Gruppe. Deshalb bieten wir in unseren Seminaren für Lehrlinge eine intensive Auseinandersetzung mit den Themen Substanzen, problematisches Verhalten und Risikokompetenz an. Es handelt sich dabei um suchtpräventive Seminare, die methodisch vielfältig zur Reflexion des eigenen Verhaltens und des eigenen Konsums von Substanzen einladen. Ein weiteres Ziel ist die Bekanntmachung gesetzlicher Bestimmungen sowie innerbetrieblicher und externer Unterstützungsmöglichkeiten. Doch nicht nur Substanzen können problematisches Verhalten hervorrufen, auch der Umgang mit digitalen Medien oder Glücksspiel sind Themen, mit denen Lehrlinge in ihrem Alltag konfrontiert sind.
Neben individuellen Angeboten bieten wir in Kooperation mit dem Institut für Suchtprävention Wien auch die Seminare SUPStart Suchtprävention für den Start in ein gesundes Arbeits- und Ausbildungsleben an. Unsere Seminare sind auch durch die WKÖ gefördert.
Sucht ist Führungsaufgabe. Doch wie genau kann Verantwortung dafür aussehen? Interventionsketten und Stufenpläne basieren auf Vereinbarungen darüber, wer im Betrieb wann im Anlass- oder Verdachtsfall reagieren sollte. Dabei gilt es, ein Vorgehen zu beschließen, das mit den Zielen korreliert, realistische Verantwortungen zu benennen sowie Fragen der konkreten Umsetzung zu beantworten. Rechtliche Aspekte gilt es dabei ebenso zu berücksichtigen wie Fakten zum Thema Sucht. In den Prozess sollten Führungskräfte unterschiedlicher Hierarchieebenen, Personalist_innen, Betriebsrät_innen, Ausbildner_innen sowie Betriebsärzt_innen und -psycholog_innen involviert sein. Am Ende steht ein innerbetriebliches Dokument, das den konkreten Umgang mit dem Thema Sucht regelt. Zudem bieten wir eine Kooperation bei der Vermittlung suchtkranker- oder gefährdeter Mitarbeiter_innen an unsere Standorten an, wo diese kostenfrei beraten werden können.
Eine Mitarbeiter_in fällt wegen ihres Alkoholkonsums auf – wie sollen Sie reagieren? Ihre Lehrlinge protzen damit, Cannabis zu konsumieren – müssen Sie als Ausbildner_in Maßnahmen setzen? Sie überlegen, suchtpräventive Maßnahmen in Ihrem Betrieb umzusetzen – wie können diese aussehen? Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Gerne beraten wir Sie telefonisch oder vereinbaren einen persönlichen Gesprächstermin, egal ob es sich um einen Anlassfall oder um prinzipielle strategische Überlegungen handelt.
"Glasklar" - Workshops für Lehrlinge
Auszubildende im Gastronomie- und Tourismusgewerbe sind in besonderer Art und Weise
mit dem Thema Substanzkonsum konfrontiert. Für die Sicherheit der Gäste und
Mitarbeiter_innen spielt zum einen ein verantwortungsvoller Alkoholausschank eine
wichtige Rolle. Zum anderen müssen sich Jugendliche in der Branche überdurchschnittlich
häufig mit dem Missbrauch von Alkohol, Kokain und anderen aufputschenden Substanzen
in ihrem Arbeitsumfeld auseinandersetzen.
"Glasklar" - Workshops für Ausbildner_innen
In der Gastronomie und im Tourismus ist ein verantwortungsvoller Umgang mit den
Themen Alkoholausschank und Substanzkonsum unerlässlich. Besonders Jugendliche
stellen in diesem Konsumumfeld eine vulnerable Gruppe dar. Umso wichtiger ist es, für
die Sicherheit von Kolleg_innen und Gästen, dass Aubilder_innen in der Branche einen
kompetenten Umgang mit diesen Themenbereichen vermitteln.
Information und Kontakt: Josch Friedrichs
Welche Vorteile hat betriebliche Suchtprävention für Unternehmen in Österreich?
Betriebliche Suchtprävention und Suchtberatung in Österreich senken Kosten, erhöhen die Arbeitssicherheit und sichern die gesetzliche Fürsorgepflicht von Arbeitgebern. Da quer durch alle Branchen rund 10 % aller Beschäftigten einen problematischen Substanzkonsum aufweisen, bietet professionelle Prävention messbare Vorteile:
- Erhöhung der Arbeitssicherheit: Rund ein Drittel aller Arbeitsunfälle in Betrieben geschieht unter Alkoholeinfluss. Suchtprävention reduziert dieses Risiko drastisch.
- Sicherung der Arbeitsleistung: Suchterkrankungen können die Leistungsfähigkeit um bis zu 25 % senken. Frühzeitige Intervention stoppt diesen Produktivitätsverlust.
- Rechtssicherheit: Klare Regelungen und eine standardisierte Interventionskette (Stufenplan) geben Führungskräften in Österreich Handlungssicherheit im Rahmen des Arbeitnehmerschutzgesetzes.
- Verbesserung des Betriebsklimas: Enttabuisierung und transparente Abläufe schaffen Fairness und unterstützen suchtkranke Beschäftigte, bevor es zum Jobverlust kommt.
Unser Angebot in Österreich: Wir unterstützen Betriebe bei der Einführung von Suchtpräventionskonzepten, Führungskräftetrainings und der Erstellung von Betriebsvereinbarungen.
Woran erkenne ich als Führungskraft, ob Mitarbeiter_innen suchtgefährdet sind – auch ohne offensichtliche Beeinträchtigung?
Betroffene versuchen häufig, ihre Abhängigkeit zu verbergen. Sichtbar beeinträchtigt am Arbeitsplatz zu erscheinen ist eher die Ausnahme. Typische Warnsignale sind:
- Verändertes Sozialverhalten oder Rückzug aus dem Team
- Sinkende Arbeitsleistung ohne erkennbaren Grund
- Auffällige Krankenstandstage – häufig montags oder nach Feiertagen
- Unerklärliche Abwesenheiten während der Dienstzeit
- Geldprobleme oder andere ungewöhnliche Veränderungen im Verhalten
- Gerüchte oder konkrete Rückmeldungen aus dem Team
Oft werden Führungskräfte zuerst durch eine veränderte Teamdynamik auf ein Problem aufmerksam.
Was sind die rechtlichen Pflichten von Arbeitgeber_innen bei Suchtmittelkonsum am Arbeitsplatz in Österreich?
In Österreich gibt es klare gesetzliche Regelungen für beide Seiten:
- Führungskräfte (Arbeitnehmerschutzgesetz): Eine sichtbar beeinträchtigte Person darf nicht weiterarbeiten. Die Führungskraft muss für medizinische Unterstützung und/oder einen sicheren Heimweg sorgen.
- Beschäftigte (Treuepflicht): Mitarbeiter_innen dürfen die Arbeit nicht unter Einfluss von Substanzen antreten.
- Bei Verdacht (Fürsorgepflicht): Liegt nur ein Verdacht vor, besteht keine gesetzliche Handlungspflicht – aber die Möglichkeit und im Rahmen der Fürsorgepflicht auch die Empfehlung zu intervenieren.
Wie funktioniert eine Interventionskette oder ein Stufenplan bei Suchterkrankung im Betrieb?
Eine Interventionskette legt einen klaren, schrittweisen Ablauf bei Suchtverdacht fest. Sie besteht typischerweise aus mehreren aufeinander aufbauenden Gesprächen. Für jede Stufe sind klar geregelt:
- Verantwortlichkeiten und Teilnehmer_innen
- Gesprächsinhalte und Ziele
- Dokumentationspflichten
- Konsequenzen bei Nicht-Kooperation
Der Stufenplan schafft Transparenz für alle Beteiligten: Führungskräfte wissen, wie sie richtig handeln. Betroffene erkennen, dass sie ihren Arbeitsplatz erhalten können, wenn sie bereit sind zu kooperieren.
Wie profitieren alle Mitarbeiter_innen – nicht nur Betroffene – von betrieblicher Suchtprävention?
Betriebliche Suchtprävention wirkt auf das gesamte Team und die Arbeitskultur:
- Adäquate Arbeitsbedingungen und Reduktion von Risikofaktoren für alle
- Besserer Umgang mit Stress und gesunde Pausenkultur
- Klare Kommunikation und Enttabuisierung des Themas
- Kritisches Hinterfragen der Konsumkultur im Betrieb
- Kolleg_innen erhalten klare Handlungsoptionen, wenn sie jemanden unterstützen möchten
- Betroffene bekommen Hilfe und behalten die Chance auf den Arbeitsplatz
Ab wann ist Suchtmittelkonsum eine Angelegenheit für den Betrieb und nicht mehr Privatsache?
Der Konsum von Substanzen ist grundsätzlich Privatsache. Sobald er jedoch Auswirkungen auf den Betrieb hat, wird er zur betrieblichen Angelegenheit. Das betrifft insbesondere:
- Sinkende Arbeitsleistung
- Erhöhtes Unfallrisiko oder Sicherheitsmängel
- Beeinträchtigung des Betriebsklimas oder der Teamdynamik
Ab diesem Punkt haben Arbeitgeber_innen sowohl rechtliche als auch fürsorgliche Gründe zu handeln.
Wann und wie sollte ich als Führungskraft ein Gespräch bei Suchtverdacht führen?
So früh wie möglich – je früher eine Intervention erfolgt, desto größer der Nutzen für alle Beteiligten. Das erste Gespräch muss den Suchtverdacht noch nicht direkt ansprechen. Im Mittelpunkt stehen:
- Eigene konkrete Beobachtungen schildern
- Negative Veränderungen benennen (Leistung, Verhalten, Abwesenheiten)
- Sorge und Interesse am Wohlergehen der Person ausdrücken
Bereits erste Auffälligkeiten – Leistungsabfall, vereinzelte Krankenstandstage (oft montags), Gerüchte aus dem Team – sind Anlass für ein klärendes Gespräch.
Wie reagieren betroffene Mitarbeiter_innen, wenn Sucht am Arbeitsplatz angesprochen wird?
Typische Reaktionen sind:
- Ablehnung und Verneinung des Problems
- Verharmlosung des eigenen Konsums
- Aggression oder Gegenangriff
- Ausreden und Erklärungsversuche
Diese Reaktionen sind nachvollziehbar: Die betroffene Person hat Angst um ihren Arbeitsplatz sowie Scham und Furcht vor sozialen Konsequenzen. Sie sind kein Grund, das Gespräch zu vermeiden – sondern ein Zeichen, dass das Thema wichtig ist.
Warum ist der Arbeitsplatz ein wichtiger Hebel für die Motivation zur Suchtbehandlung?
Beschäftigung hat für suchtkranke Menschen einen besonders hohen Wert – oft unterschätzt. Der Job bietet:
- Finanzielle Absicherung
- Tagesstruktur und Verlässlichkeit
- Soziale Kontakte und Zugehörigkeit
- Prestige und Selbstwert
Der Erhalt des Arbeitsplatzes ist daher ein starker Motivator für Verhaltensänderung. Aus der Praxis wissen wir: Viele Betroffene hätten ohne die betriebliche Intervention nie den Weg in eine Suchtberatungsstelle gefunden.
Kann ein Unternehmen in Österreich Mitarbeiter_innen zur Suchttherapie verpflichten?
Eine direkte Verpflichtung zur Therapie ist rechtlich nicht möglich. Dennoch gibt es wirksame Möglichkeiten:
- Das einmalige Aufsuchen einer Beratungsstelle kann als Auflage in der Interventionskette verankert werden.
- Die Führungskraft kann sich den Beratungstermin schriftlich bestätigen lassen.
- Oft ist dieser erste Kontakt der Einstieg in eine weiterführende Betreuung.
Die Verantwortung für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit liegt bei der betroffenen Person. Die Kommunikation darüber mit der Führungskraft obliegt ebenfalls ihr.
Ansprechpersonen
Lisa Wessely
Martin Weber
Einblick in einen Lehrlingsworkshop
Kompaktschulung: Psychische Gesundheit & Suchtprävention im Betrieb
Weiterbildung in drei Modulen
Die Kompaktschulung richtet sich an Entscheidungsträger_innen, Ansprechpersonen und Multiplikator_innen für das Thema psychische Gesundheit und Suchtprävention am Arbeitsplatz und an Personen, die grundsätzlich am Thema interessiert sind.
Start: Herbst 2026
Kompetente Beratung
Seit bereits mehreren Jahren arbeiten wir regelmäßig mit dem Verein Dialog zusammen und sind dankbar für das Angebot und der kompetenten Beratung. Ob bei Gesundheitstagen, Workshops für Lehrlinge oder bei der Implementierung eines innerbetrieblichen Stufenplans wurden wir jedes Mal nicht nur fachlich, sondern auch menschlich großartig unterstützt.

Mag. Mareike Schäfer, Wiener Netze
Maßgeschneidert für unsere Lehrlinge
Präventive Maßnahmen haben bei uns einen hohen Stellenwert und daher ist der individuell für uns gestaltete Workshop „Don’t risk your fun“ ein wichtiger Baustein unserer Ausbildung.

Andreas Hüttner, Leithäusl GmbH
Fachlich herausragend
Der Verein Dialog hat uns bei der Entwicklung unserer Interventionskette Sucht hervorragend unterstützt. Die Zusammenarbeit war sowohl menschlich, als auch fachlich stets herausragend.

Hanna Hackl, BA MSc, ÖBB - Business Competence Center GmbH
Professionelle und vertrauensvolle Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit mit dem Verein Dialog war durchgehend hochprofessionell und sehr wertschätzend. Gemeinsam haben wir einen maßgeschneiderten Stufenplan für unser Unternehmen erarbeitet, der sowohl praktikabel als auch nachhaltig ist. Besonders geschätzt habe ich die klare Kommunikation, die fachliche Kompetenz und die zuverlässige Unterstützung des Teams.

Mag. (FH) Christine Hoffmann-Kroll, WienCont - Container Terminal GmbH
Weitere Firmen, mit denen wir in den letzten Jahren zusammengearbeitet haben:
- A1 Telekom Austria
- AMS Niederösterreich
- AMS Wien
- Asfinag
- Billa Aktiengesellschaft
- brut Wien
- Burgtheater
- Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser
- Magistratsabteilung 35 der Stadt Wien
- Josef Manner & Comp. AG
- ÖAMTC
- ÖBB
- Rheinmetall MAN Military Vehicles Österreich GesmbH
- Strabag AG
- Wiener Gesundheitsverbund
- Wiener Netze GmbH
- Wiener Wohnen Hausbetreuung GmbH
Stornobedingungen: Stornierungen bis 30 Tage vor der Veranstaltung sind kostenfrei. Zwischen 30 und 14 Tagen vor der Veranstaltung werden 50 % der Workshopkosten in Rechnung gestellt, bei Stornierungen ab 14 Tagen vor der Veranstaltung werden 100% der Workshopkosten verrechnet.
Zahlungsbedingungen: prompt nach Rechnungserhalt.