Der frühe Vogel fängt den Wurm – Früherkennung und Frühintervention als Teil der Prävention
Suchtprävention umfasst alle Maßnahmen zur Verhinderung der Entstehung von Suchterkrankungen. Auf der individuellen Verhaltensebene sind dies vor allem Maßnahmen zur Förderung der Lebens- und Risikokompetenzen und Aufklärung, das Ziel der Verhältnisprävention ist es, Lebens- und Umweltbedingungen so zu gestalten, dass die Gesundheit gefördert und suchtfördernde Faktoren minimiert werden. Man gliedert sie in drei Bereiche: universelle, selektive und indizierte Prävention.
Früherkennung und Frühintervention sind die Schnittstellen zwischen Suchtprävention und
Suchtbehandlung, wobei es auch zu Überschneidungen kommen kann.
„Früh“ bezieht sich in diesem Fall auf das frühe Stadium eines sich manifestierenden Problems
bei einer Person, unabhängig von ihrem Lebensalter.
Früherkennung und Frühintervention umfassen drei wesentlich Bereiche: Erkennen eines problematischen, auffälligen Verhaltens oder von Veränderungen, die Risikoeinschätzung, also die Beurteilung der Gefährdung, und schließlich die Intervention, also das Setzen der richtigen Schritte, wie zum Beispiel Vermittlung, und schließlich der rasche Beginn adäquater Unterstützungsmaßnahmen und Behandlung.
Maßnahmen der Früherkennung und Frühintervention könnten auch der selektiven und indizierten Prävention zugordnet werden. Dazu gehören zum Beispiel Angebote für
Gruppen mit erhöhter Gefährdung (beispielsweise Kinder aus suchtbelasteten Familien) und für Personen mit auffälligem Konsumverhalten und ersten Symptomen von Abhängigkeit.
Als Suchtprävention und Früherkennung des Dialog – Individuelle Suchthilfe haben wir differenzierte Aufgabengebiet und Ziele, die wir erreichen wollen. Maßnahmen der universellen Prävention wären zum Beispiel präventive Maßnahmen, die weite Teile der Allgemeinbevölkerung erreichen, etwa durch Workshops für Schüler_innen oder Mitarbeiter_innen eines Betriebs. Die Schulweisung und das Umsetzen von Stufenplänen im Betrieb (wie in den weiteren Artikel dieser Ausgabe zu lesen ist) wären klassische Bespiele der Früherkennung und Frühintervention.
Besondere Relevanz haben hier die Schulungen von Mulitplikator_innen in Schulen und im Sozial- und Gesundheitswesen sowie von Personalverantwortlichen mit dem Ziel, Suchgefährdungen bzw. auffälliges Verhalten frühzeitig zu erkennen, dieses adäquat ansprechen zu können und gegebenenfalls zu intervenieren.
Insgesamt gilt: Je früher ein problematisches Verhalten erkannt wird und je früher die notwendigen Schritte für einen Behandlungsbeginn gesetzt werden, umso erfolgreicher wird die Behandlung sein und umso weniger Folgeschäden auf gesundheitlicher und sozialer Ebene werden auftreten. Insofern sind Früherkennung und Frühinterventionen wiederum auch höchst präventive Maßnahmen, beugen sie doch der Entstehung weiterer Erkrankungen vor.
Die noch immer vorherrschende Stigmatisierung von Suchterkrankungen, die mit Tabuisierung und Scham- und Schuldgefühlen einhergehen, führt dazu, dass Suchtgefährdung oft zu spät erkannt wird, Auffälligkeiten nicht oder sehr spät angesprochen werden und die Hürde, eine Hilfseinrichtungen aufzusuchen, oft noch sehr hoch ist. Gesamtgesellschaftlich gibt es noch einiges zu leisten, um Angebote der Früherkennung und Frühintervention besser zu implementieren und das Entstehen bzw. Fortschreiten von Suchterkrankungen zu verhindern.
Sollten Sie in Ihrem Unternehmen, in Ihrer Schule oder in Ihrer Familie Unterstützung zu Früherkennung benötigen, wenden Sie sich gerne an das Team der Suchtprävention und Früherkennung.
